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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05 (https://dejure.org/2007,14791)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2007 - 11 N 71.05 (https://dejure.org/2007,14791)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2007 - 11 N 71.05 (https://dejure.org/2007,14791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einziehung von sieben griechischen und fünf maurischen, von der Klägerin gehaltenen und für Zuchtzwecke vorgesehenen Landschildkröten; Rücknahme einer Meldung an das Bundesamt für Naturschutz wegen artenschutzrechtlicher Unzuverlässigkeit; § 22 Abs. 4 ...

  • Judicialis

    VwGO § 99 Abs. 1 Satz 1; ; Vw... GO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; BNatSchG § 20 a Abs. 1 Nr. 7 a a.F.; ; BNatSchG § 20 f Abs. 2 a.F.; ; BNatSchG § 21 f; ; BNatSchG § 22 Abs. 1 a.F.; ; BNatSchG § 22 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BNatSchG § 22 Abs. 3 a.F.; ; BNatSchG § 22 Abs. 4 a.F.; ; BNatSchG § 22 Abs. 4 Satz 1 a.F.; ; BundesartenschutzVO § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BundesartenschutzVO § 12 Abs. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.01.1996 - 2 BvR 589/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der gerichtlichen Einziehung eines Tieres im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1996 - 2 BvR 589/92 - (NuR 1996, 400 = NVwZ 1997, 159), wonach die Einziehung von Exemplaren bestandsbedrohter Arten, für die ein Besitzverbot bestehe, eine verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstelle, hat der Beklagte im Widerspruchsbescheid dargelegt, dass die Einziehung auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt sei; sie sei geeignet, erforderlich und stelle eine angemessene Maßnahme zur Durchsetzung des Schutzes der bedrohten Arten dar.

    Die Klägerin macht eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1996 - 2 BvR 589/92 -, NuR 1996, 400 = NVwZ 1997, 159) geltend, soweit das Bundesverfassungsgericht darin ausgeführt hat, dass die Ausübung der Befugnis zur Einziehung unter dem Regime des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit stehe und sich danach die Einziehung verbiete, wenn sie im Einzelfall für den Betroffen eine unverhältnismäßige Belastung darstelle.

  • VG Göttingen, 27.02.2007 - 4 B 227/06

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen einer Einziehung von zwei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Ein Verstoß hiergegen bliebe weitgehend sanktionslos, wenn der Besitz nachträglich, zumindest hinsichtlich der Nachzucht, legalisiert würde (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Februar 2007, - 4 B 227/06 -, NuR 2007, 291, unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des Art. 8 Abs. 6 VO (EG) 338/97).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtssprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 - , NJW 1997, 3328, sowie zum Berufungszulassungsrecht Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007, a.a.O).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Eine Divergenz liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23/01 - , NVwZ-RR 2001, 711, 712, Senatsbeschluss vom 13. September 2007 - OVG 11 N 66.06 -).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Soweit die Klägerin die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung inhaltlich kritisiert, rügt sie letztlich eine fehlerhafte Rechtsanwendung, die allein keine Divergenz begründet (vgl. BVerwG Beschluss vom 10. Juli 1995 - 9 B 18/95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Bader/Funke/Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Auflage, § 124, Rn. 56).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2005 - 8 LA 121/04

    Pflicht des Besitzers zum Nachweis einer artenschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Lässt sich eine solche Verbindung nicht herstellen, ist der Nachweis nicht erbracht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juli 2005, - 8 LA 121/04 -, NuR 2005, 659, sowie bei Juris, dort Rn. 5; Lorz/Müller/Stöckel, Naturschutzrecht, 2. Aufl., § 49 BNatSchG, Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1998 - 5 Ss OWi 142/98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Solche formgebundenen Bescheinigungen waren hier im Hinblick auf den dem Besitzerwerb der Klägerin zugrunde liegenden Vermarktungsvorgang (vgl. gemäß Art. 8 Abs. 1 und 3, Art. 10 VO (EG) 338/97 i.V.m. Art. 2 Abs. 3, Anhang III VO 939/97) vorgeschrieben, so dass der Nachweis der Besitzberechtigung mittels der genannten Bescheinigungen (sog. CITES-Bescheinigungen) zu führen war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. August 1998 - 5 Ss (OWi) 142/98 - (OWi) 60/98 I, NuR 1999, 118 sowie bei Juris; vgl. auch Nr. 15.2 der von der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung am 15. September 2000 verabschiedeten Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht, abgedruckt bei Kolodziejcok/Recken/Apfelbacher/Iven, Naturschutz, Landschaftspflege, Gliederungsnummer 1400).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 5 S 1881/92

    Artenschutzrechtliche Kennzeichnungspflicht zum Nachweis des legalen Besitzes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Auch mag bei Ausstellung dieser Bescheinigungen eine Kennzeichnung der einzelnen Tiere, die eine Zuordnung der Bescheinigungen am zuverlässigsten ermöglicht hätte, noch nicht vorgeschrieben gewesen sein (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 18. November 1993 - 5 S 1881/92 -, NuR 1994, 490, sowie bei Juris, dort Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Eine Rechtssache weist jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne Weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 2007 - OVG 11 N 35.06 - und vom 8. August 2006 - OVG 11 N 20.06 - ; OVG Bbg, Beschluss vom 24. März 2000 - 4 A 173/98 - ; OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 - , NVwZ 1999, 202 ff).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten angegriffen wird und im Ergebnis eine gegenteilige als die angegriffene Entscheidung ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2006 - 11 N 20.06
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2013 - 11 N 20.10

    Einziehung von maurischen Landschildkröten; individuelle Zuordnung von

    Denn es hat unter Hinweis auf den der Klägerin bekannten Senatsbeschluss vom 29. November 2007 (- OVG 11 N 71.05 -, bei Juris, Rz. 7) sowie den Beschluss des OVG Lüneburg vom 6. Juli 2005 (- 8 LA 121/04 -, bei Juris, Rz. 5) entscheidend darauf abgestellt, dass die auch zum damaligen Zeitpunkt auf der Grundlage von EU-Recht verwendeten Formulare als Nachweis nur dann geeignet gewesen seien, wenn sie sich jeweils einzelnen Exemplaren der besonders geschützten Tierarten zuordnen ließen (Nämlichkeit).
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